(Auszug aus der Satzung)
(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.
(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes,
- die Validierung von Mess- und Bewertungsverfahren hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Aussagekraft mit wissenschaftlichen Methoden,
- die internationale Harmonisierung innovativer sicherheitstechnischer Lösungen bei IEC und ISO,
- die wissenschaftliche Begleitung und internationale Harmonisierung von Gesetzgebung und Normung zur Geräte- und Betriebssicherheit,
- die Förderung und Koordinierung von wissenschaftlichen Arbeiten der Mitglieder auf dem Gebiet des Explosionsschutzes und der Sicherheitstechnik sowie die Veröffentlichung der dabei erzielten Forschungsergebnisse,
- die Initiierung und Förderung des Dialogs von Gesetzgebern sowie von Mitgliederinstitutionen mit Gesetzgebern auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik und des Explosionsschutzes,
- die Förderung der Normung bei IEC und ISO durch Mitwirkung der Mitgliederinstitutionen in Normungsgremien,
- die Förderung und Koordinierung der internationalen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit von Konformitätsbewertungsstellen und Laboratorien (z.B. durch Organisation von Vergleichen). Eventuelle gesetzliche Zuständigkeiten von Mitgliedern bleiben unberührt.