(Auszug aus der Satzung)

 

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung.

(2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes,
  2. die Validierung von Mess- und Bewertungsverfahren hinsichtlich ihrer sicherheitstechnischen Aussagekraft mit wissenschaftlichen Methoden,
  3. die internationale Harmonisierung innovativer sicherheitstechnischer Lösungen bei IEC und ISO,
  4. die wissenschaftliche Begleitung und internationale Harmonisierung von Gesetzgebung und Normung zur Geräte- und Betriebssicherheit,
  5. die Förderung und Koordinierung von wissenschaftlichen Arbeiten der Mitglieder auf dem Gebiet des Explosionsschutzes und der Sicherheitstechnik sowie die  Veröffentlichung der dabei erzielten Forschungsergebnisse,
  6. die Initiierung und Förderung des Dialogs von Gesetzgebern sowie von Mitgliederinstitutionen mit Gesetzgebern auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik und des Explosionsschutzes,
  7. die Förderung der Normung bei IEC und ISO durch Mitwirkung der Mitgliederinstitutionen in Normungsgremien,
  8. die Förderung und Koordinierung der internationalen wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit von Konformitätsbewertungsstellen und Laboratorien (z.B. durch Organisation von Vergleichen). Eventuelle gesetzliche Zuständigkeiten von Mitgliedern bleiben unberührt.